Zudem muss die von der Behörde gestützt auf die gesetzliche Grundlage angeordnete Massnahme den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten. Sehen die gesetzlichen Vorschriften die Einräumung eines Rechtes bei Einhaltung bestimmter Bedingungen vor, hat diejenige Person das Erfüllen der Bedingungen nachzuweisen, die aus der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung einen Rechtsanspruch ableitet. Dies trifft insbesondere auf den Anspruch des Rekurrenten zum Führen von Motorfahrzeugen zu, wie sich aus den nachstehenden Erwägungen ergibt.