Von positiver Standortgebundenheit wird gesprochen, wenn eine Baute oder Anlage aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen oder aus Gründen der Bodenbeschaffenheit auf einen Standort ausserhalb der Bauzonen angewiesen ist. Eine negative Standortgebundenheit liegt dann vor, wenn eine Baute wegen der von ihr ausgehenden Emissionen in der Bauzone nicht realisiert werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn die Auswirkungen der Baute oder Anlage die allgemeine Siedlungsnutzung so intensiv beeinträchtigen würde, dass diese überhaupt nicht oder nur noch unter übermässig erschwerten Bedingungen ausgeübt werden kann.