16a Abs. 1 RPG sind in der Landwirtschaftszone Bauten und Anlagen zonenkonform, die zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder für den produzierenden Gartenbau nötig sind. Es liegt auf der Hand, dass der Betrieb einer Trialstrecke mit dem 10 Zweck einer Landwirtschaftszone nicht vereinbar ist, weshalb die Erteilung einer ordentlichen Baubewilligung von vornherein ausser Betracht fällt.