planerischen Nutzungsordnung und der übrigen einschlägigen Gesetzgebung zu überprüfen. Der Massstab dafür, ob eine Massnahme erheblich genug ist, um sie dem Baubewilligungsverfahren zu unterwerfen, ist daher, ob damit im Allgemeinen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge derart wichtige räumliche Folgen verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht.