BauG steht mit der oben aufgeführten Rechtsprechung im Einklang. Gemäss der zitierten Bestimmung regelt das Baugesetz die Anforderungen an Bauten, Anlagen sowie bauliche und landschaftsverändernde Vorkehren, die aus Gründen der Raumplanung, der Ästhetik, der Sicherheit und Hygiene sowie des um- welt- und energiegerechten Bauens zu stellen sind.