Mit diesem strengen Festhalten am Urteil des Verwaltungsgerichtes und dem Beharren auf der Entfernung des Iglus, obwohl aufgrund des Auflageverfahrens und der Prüfung durch die Fachkommission Heimatschutz eine Bewilligungserteilung des Pultdaches allenfalls möglich ist, stellt sich in der Tat die Frage, ob damit von einem überspitzten Formalismus gesprochen werden muss.