Das vorhandene Bild würde nachhaltig und negativ verändert bzw. die bisherige Struktur der bestehenden Vorgärten würde gesprengt. Die projektierten Autoabstellplätze würden im Vergleich zu den übrigen Vorgärten als Fremdkörper in Erscheinung treten. Ein durchschnittlicher Betrachter müsste darin eine Verunstaltung sehen, die mit der erwähnten Schutzbedürftigkeit in der Ortsbildschutzzone nicht vereinbar wäre. Wegen der negativ auffallenden Wirkung können die geplanten Autoabstellplätze daher nicht bewilligt werden. Standeskommissionsbeschluss Nr. 800 vom 26. Juni 2007