Mit der Bewertungsziffer wird die Intensität der möglichen bzw. rechtlich zulässigen Nutzung der beitragspflichtigen Grundstücke ausgedrückt. Mit der Interessenwertung wird die Länge der einzelnen Parzellen, mit welcher sie an die fragliche Strasse anstossen, berücksichtigt. Ausserdem wird mit diesem Kriterium die Lage der einzelnen Grundstücke gewichtet. Dabei geht es in erster Linie darum, in welcher Entfernung sich die Grundstücke zur übergeordneten Strasse befinden, auf welche die fragliche Strasse im südlichen Abschnitt führt.