te der ersten Runde nochmals zu offerieren. Solches will das Submissionsrecht indessen gerade verhindern (GALLI/MOSER/LANG, a.a.O., N 321). Eine Wiederholung käme allerdings nur in Frage, wenn noch kein Vertrag abgeschlossen worden wäre. Vorliegend ist der Vertrag abgeschlossen. Es sind aber auch keine Hinweise für eine Manipulation ersichtlich. (…)