Zu prüfen ist zunächst, ob die Berufungsbeklagten überhaupt auf Ende März 2005 kündigen konnten bzw. mussten, und bei Bejahung dieser Frage in einem zweiten Schritt, ob ihr Schreiben dem Berufungskläger so rechtzeitig zugegangen ist, dass es die Auflösung des Mietverhältnisses auf Ende März 2005 bewirken konnte.