4. Die Parteien haben eine Erstreckung des Mietverhältnisses um ein Jahr sowie veränderte Kündigungsmodalitäten während der Dauer des erstreckten Mietverhältnisses vereinbart. Nicht ausdrücklich geregelt haben sie, ob und wie das Mietverhältnis in der Zeit zwischen dem Abschluss der Erstreckungsvereinbarung am 24. November 2004 und dem Beginn des erstreckten Mietverhältnisses am 1. April 2005 aufgelöst werden kann.