O., S. 41; Botschaft zum revidierten RPG, BBl 1996 III 537 Ziff. 206; LGVE 2003, 255; GVP 2003, 60). Dies ist vorliegend gerade nicht der Fall. Mehrmals hat der Beschwerdeführer betont, die Remise, in der sich die ohne Baubewilligung errichtete Wohnung befindet, sei nie landwirtschaftlich genutzt worden. (Kantonsgericht, Urteil V 7/05 vom 17. Januar 2006) 45 Mietrecht; Verzicht auf Erstreckung des Mietverhältnisses nach Vergleich vor Schlichtungsstelle (Art. 272 ff. OR) (…)