Das Bundesgericht hat in einem ähnlichen Fall wie dem vorliegenden, wo es um die Umnutzung eines Wasch- und Brennhauses für Ferien auf dem Bauernhof ging, eine Dauer von 15 bis 25 Jahren verlangt, gestützt auf die Botschaft des Bundesrates aus dem Jahr 1996 zur Teilrevision des RPG (Bundesgerichtsurteil 1A.126/2005 Erw. 3.4). Es bestehen diesbezüglich angesichts der genannten Zahlen unüberwindliche Zweifel an der längerfristigen Existenzfähigkeit des Betriebs des Beschwerdeführers, auch wenn er die Vorgaben des Kantons derzeit knapp erfüllt.