Dies setzt nach dem Bundesgericht voraus, dass der geplante Nebenbetrieb selbst längerfristig bestehen kann und ein Einkommen generiert, das für die Existenzfähigkeit des Landwirtschaftsbetriebs ins Gewicht fällt. Das Bundesgericht hat in einem ähnlichen Fall wie dem vorliegenden, wo es um die Umnutzung eines Wasch- und Brennhauses für Ferien auf dem Bauernhof ging, eine Dauer von 15 bis 25 Jahren verlangt, gestützt auf die Botschaft des Bundesrates aus dem Jahr 1996 zur Teilrevision des RPG (Bundesgerichtsurteil 1A.126/2005 Erw.