Es ist einzuräumen, dass die Prognose der künftigen Entwicklung eines Landwirtschaftsbetriebs mit und ohne geplanten Nebenbetrieb schwierig und mit Unwägbarkeiten versehen ist. Die Bewilligung eines nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebs stellt jedoch eine Durchbrechung des Grundsatzes der Trennung von Bau- und Landwirtschaftszone dar, die nach geltendem Recht vom Nachweis abhängt, dass die zusätzlichen Einnahmen aus dem nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetrieb erforderlich sind, um den landwirtschaftlichen Betrieb längerfristig zu erhalten.