Mit der Vermietung der rechtswidrig in die Remise eingebauten Wohnung flössen gemäss Schätzung des Beschwerdeführers ca. Fr. 3'600.-- pro Jahr zusätzlich. Dies wären lediglich etwa 5 % der Gesamteinkünfte gemäss Steuererklärung 2002. Der Beschwerdeführer macht im Beschwerdeverfahren nicht geltend, dass sich an diesen Zahlen etwas geändert hätte.