nicht von vornherein völlig ausgeschlossen, insbesondere im Streusiedlungsgebiet. Mögliche Kriterien für die Prüfung können neben dem Gefälle und dem allgemeinen Zustand der Strasse auch die Grösse der zu teerenden Fläche und die Lage der Strasse (Nähe zum Dorf und zur Bauzone; Stichwort Landschaftsprägung) sein. In jedem Fall ist die Stellungnahme der Fachkommission Heimatschutz einzuholen. Ergeben sich Hinweise auf eine schwierige Beurteilung anderer Aspekte, ist gegebenenfalls die Einholung weiterer Fachberichte angezeigt. (Kantonsgericht, Urteil V 37/05 vom 4. April 2006)