Ist das Landwirtschaftsland langfristig verpachtet und überwiegt die landwirtschaftliche Nutzung, ist die Zonenkonformität in der Regel zu bejahen und ein grosszügigerer Massstab anzuwenden. Dient die Zufahrtsstrasse dagegen nur noch den Interessen von Bewohnern, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind, ist ein strengerer Massstab angebracht, die Teerung aber 42