Theoretisch ist im Rahmen dieses Baubewilligungsverfahrens denkbar, dass das Baugesuch wegen eines Verstosses gegen Baupolizeirecht abgewiesen werden müsste. Ziffer 2 des Antrags in der Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist deshalb insofern abzuweisen, als damit eine direkte Erteilung der Baubewilligung durch das angerufene Gericht beantragt wird, was nach dem Gesagten nicht möglich ist.