11. Nicht zu prüfen war im vorliegenden Verfahren die Bestimmung von Art. 24c RPG. Diese Bestimmung enthält eine Besitzstandsgarantie für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone, die nicht mehr zonenkonform sind. Art. 41 RPV ergänzt sie dahingehend, dass Bauten und Anlagen betroffen sind, die 41