Damit bringt die Beschwerdegegnerin einen für das vorliegende Verfahren zentralen Gedanken zum Ausdruck. Auch in den Erläuterungen des Bundesamtes für Raumentwicklung zu Art. 39 RPV wird darauf hingewiesen, dass die Dauerbesiedlung in der traditionellen Streubauweise gestärkt werden soll (BUNDESAMT FÜR RAUMENTWICKLUNG, Neues Raumplanungsrecht, Bern 2001, Faszikel I, Erläuterungen zur Raumplanungsverordnung, S. 39).