8. Selbst wenn man die Zonenkonformität der Teerung der Strasse im vorliegenden Fall verneinen wollte, wäre das Gesuch des Beschwerdeführers noch aus einem anderen Grund zu bewilligen. Zur Anwendung käme eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG. Nach diesem Artikel können abweichend von Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG Bewilligungen erteilt werden, Bauten und Anlagen zu errichten oder ihren Zweck zu ändern, wenn der Zweck der Bauten und Anlagen einen Standort ausserhalb der Bauzonen erfordert und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.