Überlässt der bisherige Betriebsinhaber seinen Landwirtschaftsbetrieb (Standortbetrieb) vollumfänglich einem Pächter, tritt dieser als rechtlich selbständiger Unternehmer mit eigenem Betriebsergebnis an dessen Stelle. Durch die pachtweise Übernahme des Standortbetriebs als einzelbetriebliches Unternehmen erfüllt der Pächter im Übrigen eine der beiden gemäss Art. 34 Abs. 2 lit. a RPV zulässigen Betriebsformen.