Dass der Beschwerdeführer und nicht der Pächter das Baugesuch eingereicht hat, kann keine Rolle spielen. Gemäss ständiger Praxis der Innerrhoder Behörden könnte ein solches Gesuch auch vom Pächter eingereicht werden. Der Grundeigentümer müsste lediglich sein Einverständnis mit dem Baugesuch durch seine eigene Unterschrift bestätigen. Der Beschwerdeführer hat denn auch im Baugesuch das Feld "Bauvorhaben dient landwirtschaftlichen Zwecken" angekreuzt. Überlässt der bisherige Betriebsinhaber seinen Landwirtschaftsbetrieb (Standortbetrieb) vollumfänglich einem Pächter, tritt dieser als rechtlich selbständiger Unternehmer mit eigenem Betriebsergebnis an dessen Stelle.