mit dieser Argumentation wäre jede neue Baute oder Anlage von vornherein unzulässig. Zonenkonform sind auch Anlagen, die eine bisher mögliche Nutzung verbessern und erleichtern, namentlich Erschliessungsstrassen, die für die zonenkonforme Nutzung eine angemessene Anpassung an heute übliche Bedürfnisse bedeuten (BVR 1994, 37). 6. Ausserhalb der Bauzone hat eine Strasse oft unterschiedliche Verwendungszwecke, indem sie einerseits der zonenkonformen Erschliessung landwirt- 36