Dies würde bedeuten, dass zwar das Verwaltungsgerichtsverfahren bei Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000.- - kostenlos wäre, nicht aber das vorgelagerte verwaltungsinterne Rechtsmittelverfahren. Der Zweckgedanke verlangt jedoch, dass auch das Rekursverfahren kostenlos ist.