Das Verwaltungsverfahrensgesetz ist seit dem 30. April 2000 in Kraft. Es ist ebenfalls neueres und höherstufiges Recht als die Personalverordnung. In Art. 1 Abs. 3 VerwVG steht, Bestimmungen des kantonalen Rechts, die Verfahren eingehender regelten, fänden Anwendung, soweit sie den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht widersprächen. Die Personalverordnung fällt unter das kantonale Recht. Wenn man nicht bereits Art. 46 Abs. 1 bzw. Art.