Dort steht: "Die Verwaltungsbehörden im Sinne dieses Gesetzes erheben für Rechtsmittelentscheide grundsätzlich Kosten bis Fr. 5'000.--." Das Wort "grundsätzlich" lässt es zu, für öffentlich-rechtliche Arbeitsstreitigkeiten wie das vorliegende bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000.-- keine Kosten zu erheben. 34