343 OR Anwendung. Dass es in casu in erster Linie um die Feststellung der Nichtigkeit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses und nicht um einen Vermögensanspruch geht, kann dabei keine Rolle spielen. Mittelbare Folge einer Gutheissung der Beschwerde wäre nämlich das Fortbestehen einer Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das vorliegende Verfahren kostenlos ist. Dem Beschwerdeführer kann kein mutwilliges Prozessieren vorgeworfen werden.