ordnung selbst keine andere Regelung enthält. Es stellt sich die Frage, ob dieser Verweis auch Art. 343 OR als prozessuale Norm erfasst. Gemäss Botschaft zur Personal-Verordnung an den Grossen Rat, S. 2, wollte man eine möglichst umfassende Anwendung des Obligationenrechts verwirklichen. Dies würde bedeuten, dass man auch Art. 343 OR anwendbar erklären wollte.