Andere Lösungen der Streitwertberechnung sind soweit ersichtlich nicht publiziert. Die Regelung des Zürcher Verwaltungsgerichts überzeugt, da sie einerseits verhindert, dass die Länge des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht den Streitwert beeinflusst, worauf der Beschwerdeführer nur sehr beschränkt Einfluss hat, und andererseits Streitwerte unter Fr. 30'000.-- nicht von vornherein praktisch ausschliesst. Die St.Galler Regelung führt in der Praxis dazu, dass der Grundsatz der Kostenlosigkeit des Verfahrens fast nie zum Tragen kommt, was unbefriedigend ist.