Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bemisst den Streitwert bei Streitigkeiten um die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach dem geschuldeten Bruttolohn vom Zeitpunkt des Eintritts der Auflösung bis zur Rechtshängigkeit beim Verwaltungsgericht plus Bruttobesoldungsansprüche von diesem Zeitpunkt bis zur in diesem Zeitpunkt nächstmöglichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses (vgl. KEISER, Das neue Personalrecht - eine Herausforderung für die Zürcher Gemeinden, ZBl 2001, 572).