Das Bundesgericht hat im Entscheid 124 II 53 im Zusammenhang mit der Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses während Krankheit festgehalten, dass eine Gesamtbetrachtung der Regelung im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis notwendig ist und eine unter Umständen strengere Regelung eines Einzelpunkts durch vorteilhaftere Regelungen in anderen Bereichen aufgewogen werden kann (vgl. auch PO- LEDNA, a.a.O., 236; MOSIMANN, Arbeitsrechtliche Minimal Standards für die öffentliche Hand? ZBl 1998, 467).