rechtlich Angestellter eines sachlichen Grundes bedarf und ihnen zuvor das rechtliche Gehör gewährt werden muss. Dies bedeutet eine Besserstellung der öffentlich-rechtlich Angestellten. Das Bundesgericht hat im Entscheid 124 II 53 im Zusammenhang mit der Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses während Krankheit festgehalten, dass eine Gesamtbetrachtung der Regelung im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis notwendig ist und eine unter Umständen strengere Regelung eines Einzelpunkts durch vorteilhaftere Regelungen in anderen Bereichen aufgewogen werden kann (vgl. auch PO- LEDNA, a.a.O., 236;