Soweit ersichtlich, vertritt die Lehre die einhellige Meinung, das Verfahren bei Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000.-- solle analog zur Regelung in Art. 343 Abs. 3 OR für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse kostenlos sein (vgl. POLEDNA, Annäherungen ans Obligationenrecht, in Helbling/Poledna, Personalrecht des öffentlichen Dienstes, Bern 1999, S. 233; MERKER, Rechtsschutzsysteme im neuen öffentlichen Personalrecht, in Helbling/Poledna, a.a.O., S. 495; HELBLING, Der öffentliche Dienst auf dem Weg in das OR, AJP 2004, S. 245 m.w.