Die Sachbearbeiterin wusste also spätestens im September 2003, dass die Beschwerdeführerin bei der G AG in B arbeitete. Dennoch wurde das Rentenrevisionsverfahren erst im August 2004 eingeleitet. Mit Schreiben vom 6. September 2004 verlangte die Beschwerdegegnerin von der Beschwerdeführerin den Arbeitsvertrag und den Lohnausweis für das Jahr 2003. Sie erhielt diese Dokumente und zusätzlich auch das Lohnjournal für das Jahr 2004.