Die Beschwerdeführerin suchte sie an jenem Tag persönlich auf. Es ging dabei um Amortisationsbeiträge für das Auto der Beschwerdeführerin und um das Problem der Schuhgrössen, weil die Beschwerdeführerin rechts Grösse 37 und links Grösse 39 braucht. Sachbearbeiterin Y schreibt wörtlich: "(…) Ich erkläre ihr, dass wir nur den Arbeitsweg anschauen dürfen. Frau Z wohnt in A und arbeitet in B. Sie hat nur wenige Minuten zu Fuss auf die Station C und in A sind es nur etwa 300-400 m zur Firma G. Sie könnte daher den Arbeitsweg ohne Umstände mit der Bahn zurücklegen. (…)"