Im erläuternden Kommentar wird darauf hingewiesen, dass sich die Verschuldung von Betriebs- und Investitionsrechnung per Ende 2006 auf ca. Fr. 11'052'000.-- belaufen werde. Dies rührt nicht zuletzt daher, dass mehrere gerichtsnotorische Grossprojekte seit dem Jahr 2000 wie der Ausbau der Abwasserreinigungsanlage Appenzell und diverse Kanalisationen einen erheblichen Mehraufwand verursacht haben. Damit ist von vornherein klar, dass insgesamt keine Überdeckung im Bereich Abwasser besteht, die allenfalls je nach ihrer Höhe zu einer Verletzung des Kostendeckungsprinzips führen könnte.