Die Kanalisationsanschlussgebühr ist die einmalige Gegenleistung der Grundeigentümerin dafür, dass sie das Recht erhält, die Kanalisation für die Ableitung des Abwassers zu benützen. Die Anschlussgebühr ist geschuldet, wenn das Grundstück bzw. eine neue Teilfläche davon an die Kanalisation angeschlossen ist und deren Benützung möglich ist. Der Nachweis der tatsächlichen Benützung des Anschlusses durch die Grundeigentümerin ist dagegen gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung bei der Anschlussgebühr nicht erforderlich (BGE 106 Ia 241 Erw. 3b S. 242).