Der Angeklagte hat mit dem Nachtrunk in Kauf genommen, dass damit die zuverlässige Feststellung seines massgeblichen Blutalkoholgehaltes verunmöglicht wurde. Damit ist auch der subjektive Tatbestand erfüllt. (Kantonsgericht, Urteil K 2/05 vom 7. Februar 2006) Kanalisationsanschlussgebühr; Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip (Art. 60a GSchG) (…)