Der Angeklagte wusste, dass er vor der Fahrt Alkohol konsumiert hatte. Er musste damit rechnen, dass bei einer allfälligen Kontrolle seine Angaben über die Menge des genossenen Alkohols durch eine Blutprobe überprüft werden würden. Er erkannte auch, dass – falls die Polizei auf ihn aufmerksam werden würde – er sich einem Alkoholtest unterziehen müsse, weshalb sie versuchten, durch den 27