Anzeichen für die Angetrunkenheit kann auch die laute Musik und die ausgelassene Stimmung sein, welche von Passanten festgestellt wurde. Auch der Angeklagte erwähnte in der untersuchungsrichterlichen Befragung, dass eine ausgelassene Stimmung herrschte. Der Weg, welchen der Angeklagte befahren hatte und welcher mit einem Fahrverbot belegt ist, ist ein Wanderweg, welcher z.T. sehr steil und schmal ist. Der Angeklagte ist diesen Weg bis ganz ans Ende, bis er nicht mehr weiterfahren konnte, gefahren. Er hat zweimal das Fahrverbot missachtet.