Beim Fahrzeug wurden einige Teile (der Polizeirapport erwähnt eine abgeschlagene Lüftungsabdeckung einer vorderen Stossstange, eine beschädigte Motorabdeckung und diverse Kleinteile) durch die Fahrweise des Angeklagten abgeschlagen, was darauf schliessen lässt, dass derjenige, der das Fahrzeug lenkte, keinen sorgfältigen und vorsichtigen Fahrstil hatte. Zudem ist der Angeklagte gemäss Zeugenaussagen die Strecke mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit gefahren, was gerade bei einer solchen zum Teil steilen, engen und holprigen Wanderwegstrecke auf einen angetrunkenen Fahrer schliessen lässt. Nach Aussagen von Zeugen fuhr der Angeklagte an diesen sehr zügig vorbei.