Allerdings ist unklar, ob der Angeklagte nach dem Aussteigen überhaupt konsumierte: In der ersten polizeilichen Einvernahme sagte der Angeklagte aus, er habe einen kräftigen Schluck genommen, im Formular betreffend die Auftragsbestätigung zur Blutentnahme wird von zwei bis drei Schlücken gesprochen und bei der untersuchungsrichterlichen Einvernahme sagte der Angeklagte aus, er habe „mit Sicherheit drei bis vier kräftige Schlücke (rechte Züge)“ vom Mischgetränk 24