Bei Zulässigkeit nach israelischem Recht kann ein Dokument auch einem Stellvertreter übergeben werden. Dies ist im vorliegenden Fall geschehen, denn der Name des Stellvertreters ist ausdrücklich aufgeführt. Die Zustellungsbeamten haben somit das Vertretungsverhältnis nach ihrem Recht abgeklärt, geprüft und als zulässig erachtet. Gestützt darauf haben sie dem Stellvertreter Y die Sendung übergeben.