Diese Verfügung fechten die mutmasslichen Erben mit Rekurs an. Die Standeskommission befasst sich insbesondere mit der Frage, aufgrund welcher Bestimmungen bei internationalen Verhältnissen schweizerische Behörden den eigentlichen Wohnsitz einer natürlichen Person feststellen können. Im Einzelnen hält sie diesbezüglich Folgendes fest: (...)