Mutmassliche Erben einer im Ausland verstorbenen ausländischen Erblasserin, die kurze Zeit vor ihrem Tod Appenzell verlassen und im Ausland gelebt hatte, verlangen bei der Erbschaftsbehörde Appenzell die Anordnung eines Sicherungsinventars über den Nachlass der Verstorbenen. Die Erbschaftsbehörde Appenzell weist das Gesuch wegen fehlender Zuständigkeit ab, da sich der letzte Wohnsitz der Erblasserin im Ausland befunden habe. Diese Verfügung fechten die mutmasslichen Erben mit Rekurs an.