Zu Gunsten des Rekurrenten kann im Weiteren gewertet werden, dass er nach Abschluss der schweren Deliktserie Ende Mai 2002 bis zum Strafantritt im Dezember 2003 keine schwerwiegende Straftat mehr verübt hatte. Grund für eine positive Prognose sieht die Standeskommission auch im Umstand, dass der Rekurrent nach der Entlassung aus dem Strafvollzug eine Festanstellung zugesichert erhalten hat. Damit sind die Grundvoraussetzungen gegeben, dass sich der Rekurrent nach der Entlassung aus der Strafanstalt bewähren, das erforderliche Erwerbseinkommen erzielen und die aufgelaufenen Schulden schrittweise abbauen kann.