Der Rekurrent kennt seine Heimat nur aufgrund seiner Erfahrungen im Rahmen von verschiedenen Ferienaufenthalten. Da er seine Schulausbildung in der Schweiz durchlaufen hat, dürfte er Schwierigkeiten haben, in der Sprache seiner Heimat abgefasste Dokumente zu lesen bzw. diese Sprache schriftlich anzuwenden. Damit einhergehend dürfte es für ihn trotz seiner schweizerischen Schul- und Berufsausbildung sehr schwierig 15