Ein in Appenzell geborener und aufgewachsener volljähriger Ausländer wurde wegen zahlreichen Delikten zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Aufgrund seiner Vergehen wird von der zuständigen Behörde dessen Ausweisung aus der Schweiz verfügt. Auf Rekurs hebt die Standeskommission die Ausweisungsverfügung mangels Angemessenheit auf. In ihren Erwägungen präzisiert sie unter Beizug der einschlägigen Bestimmungen der Bundesgesetzgebung, welche Voraussetzungen für die Ausweisung eines niedergelassenen Ausländers erfüllt sein müssen und warum die Ausweisung im konkreten Fall nicht verhältnismässig wäre. Im Einzelnen hat sie dazu Folgendes festgehalten: (...)